Geräteprüfungen


 

DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfungen


Elektrische Geräte und Anlagen

Alle Geräte und Anlagen, die elektrische Energie nutzen, erzeugen, messen, verteilen oder verbrauchen gelten als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Hierzu zählen auch Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen, die mit Strom in Kontakt kommen können.

Prüffristen

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen, Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt werden.

Prüfung vom Fachmann

Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von entsprechend ausgebildetem, prüfungserfahrenem und zur „Befähigten Person“ erklärtem Personal durchgeführt werden. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter ausschließlich erfahrene und geschulte Elektrofachkräfte die nach dieser technischen Regel befähigt sind.

Wir prüfen die elektrische Betriebssicherheit

Sie benötigen ein Angebot für die Prüfung Ihrer Gerätschaften? Ob elektrische Geräte, Maschinen oder ganze Anlagen, wir erstellen Ihnen ein gerechtes Angebot dafür.