Geräteprüfungen
DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfungen
Elektrische Geräte und Anlagen
Alle Geräte und Anlagen, die elektrische Energie nutzen, erzeugen, messen, verteilen oder verbrauchen gelten als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Hierzu zählen auch Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen, die mit Strom in Kontakt kommen können.
Prüffristen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen, Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt werden.
Prüfung vom Fachmann
Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von entsprechend ausgebildetem, prüfungserfahrenem und zur „Befähigten Person“ erklärtem Personal durchgeführt werden. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter ausschließlich erfahrene und geschulte Elektrofachkräfte die nach dieser technischen Regel befähigt sind.
Wir prüfen die elektrische Betriebssicherheit
Sie benötigen ein Angebot für die Prüfung Ihrer Gerätschaften? Ob elektrische Geräte, Maschinen oder ganze Anlagen, wir erstellen Ihnen ein gerechtes Angebot dafür.